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Digitale Infoveranstaltung zu der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

Am 22. Februar kamen rund 20 Cluster und Netzwerke in dem digitalen Austauschformat NRW-Clusters meet.. mit der Bescheinigungsstelle Forschungszulage zusammen, um mehr über die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung durch die im Januar 2020 eingeführte Forschungszulage zu erfahren.

Im Rahmen der Veranstaltung stellte Herr Matigat neben allgemeinen Informationen, auch das zweistufige Antragsverfahren vor. Förderfähig sind in Deutschland alle steuerpflichtigen Unternehmen, welche unbegrenzt häufig Anträge auf Bescheinigung einreichen können. Eine Besonderheit ist hierbei, dass es keine spezifische Einreichungsfrist für Anträge gibt und Anträge auch für abgelaufene oder laufende Projekte noch eingereicht werden können.

Quelle: NRW.innovativ

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Weitere Informationen zur Bescheinigungsstelle Forschungszulage erhalten Sie hier:
Website Bescheinigung Fzl