Bekanntmachung des BMFTR zur Förderung innovativer Materialien für Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Material-Hub-Initiative.
Die Förderrichtlinie „MaterialNeutral“ – Modul 3 „Ressourcenschonung durch lebenszyklusoptimierte Materialgestaltung“ ist Teil des Fachprogramms „Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft (Mat2Twin)“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Sie unterstützt die Ziele der Hightech Agenda Deutschland, der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, des EU Critical Raw Materials Act sowie der UN-Agenda 2030. Ziel ist die Entwicklung innovativer Materialien, die über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nachhaltig gestaltet sind, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren, Ressourceneffizienz zu steigern und negative Umweltwirkungen zu minimieren. Gefördert werden risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Verbünden aus Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wobei die Koordination durch ein Unternehmen erfolgen muss. Rein akademische Verbünde sind ausgeschlossen. Die Projekte sollen Materialinnovationen mit hoher industrieller Hebelwirkung entwickeln und dabei Querschnittsthemen wie Digitalisierung (insbesondere die Plattform „MaterialDigital“), Materialsicherheit und Nachhaltigkeit berücksichtigen. Zentrale Schwerpunkte sind die Steigerung der Rezyklierbarkeit, die Optimierung von Lebensdauer und Materialverbrauch, die Verbesserung der Materialperformance sowie die Integration zusätzlicher Funktionen zur Ressourcenschonung. Alle Vorhaben müssen ein Konzept zur Nachhaltigkeitsbewertung vorlegen, das quantitative und qualitative Indikatoren wie den GWP100-Wert sowie weitere projektspezifische Kennzahlen umfasst. Die Nutzung FAIR-konformer Datenstrukturen und die Bereitstellung von Materialdaten für die Plattform „MaterialDigital“ sind verpflichtend. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und der AGVO. Unternehmen müssen mindestens 40 Prozent der Gesamtförderung erhalten. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Ausgeschlossen sind Projekte zu Batteriematerialien, Wasserstoffspeicherung, PFAS-Substitution sowie Anwendungen im Lebensmittel- und Kosmetikbereich. Erfolgreiche Projekte können sich für eine spätere Transferphase bewerben. Zusätzlich wird die Open-Access-Veröffentlichung von Ergebnissen sowie ein Forschungsdatenmanagement nach FAIR-Prinzipien erwartet.
Quelle: www.bmftr.bund.de