Stärkung von Kooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft
Die Förderrichtlinie „HAW-ForschungsPraxis“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) bei der Etablierung und dem Ausbau langfristiger Forschungskooperationen mit außerhochschulischen Praxispartnerinnen und Praxispartnern – darunter Unternehmen, Kommunen, Vereine, Verbände und Verwaltungen. Ziel ist es, die anwendungsorientierte Forschung zu stärken und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zu fördern.
Gefördert werden Forschungsprojekte, die gemeinsam von mindestens zwei Professorinnen und Professoren einer oder mehrerer HAW sowie mindestens zwei Praxispartnerinnen und Praxispartnern durchgeführt werden. Die Projekte sollen innovative Lösungen für wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen entwickeln und umsetzen. Die Einbindung weiterer Forschungspartner wie Universitäten oder außeruniversitäre Einrichtungen ist möglich.
Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Förderfähig sind unter anderem Personal-, Sach- und Reisekosten, Lehrvertretungen, Patentanmeldungen, Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation sowie Open-Access-Publikationen.
Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 36 Monate, mit Verlängerungsmöglichkeit bei Promotionsvorhaben. Die Antragstellung erfolgt mit Projektskizze und Förderantrag. Die Frist für die Einreichung der Skizzen ist der 28. November 2025.
Quelle: www.bmftr.bund.de